Ihre Anmeldung zum Betreuungsangebot reichen Sie bitte frühzeitig – spätestens bis zum 31. März des Einschulungsjahres – im Original bei uns ein.
Die Betreuungsgebühren richten sich nach der Betreuungszeit. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. Die Gebühren sie sind gültig ab dem 01.09.2024:
Bei Bedarf ist eine Verlängerung der Betreuungszeit gegen Zuzahlung (zzgl. Essen) möglich:
Dies gilt nur für einzelne Tage in Ausnahmefällen. Sollte Ihr Kind, z. B. aufgrund einer AG, regelmäßig an einem bestimmten Wochentag länger in der Betreuung bleiben, wird für diese Zeit der Vertrag entsprechend angepasst.
Der Monatsbeitrag wird am 20. eines jeden Monats per SEPA-Basislastschrift eingezogen.
Buchungsgebühren aus Rücklastschriften, die nicht durch den Verein „Betreuung der Grundschulkinder Mainflingen e. V.“ zu vertreten sind, werden weiterbelastet.
Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende Schuljahres (31.07.) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum jeweiligen Termin und bedarf der Schriftform. Sonderregeldungen können in Ausnahmefällen vom Vorstand genehmigt werden.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist freiwillig und erfolgt jeweils vor Ferienbeginn.
Pro Tag und Kind ist ein Betrag von 8,00 Euro (Stand Juli 2026) zu zahlen. Der Endbetrag wird mit dem Betreuungsbeitrag eingezogen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund Ihrer Anmeldungen unsere Personalplanung vornehmen. Daher ist die Anmeldung verbindlich!
Änderungswünsche können Sie uns bis 1 Woche vor Ferienbeginn mitteilen.
Kostenerstattung ist nur bei Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Hier finden Sie die Termine für das Schuljahr 2026/2027.