Liebe Eltern,
zu Beginn des Schuljahres erreichen uns zunehmend Anfragen, ob ein bereits gebuchter Betreuungsplatz in der Schülerburg noch unterjährig gekündigt werden kann.
Grundsätzlich ist eine Kündigung des Betreuungsplatzes ausschließlich zum Ende des Schuljahres, also zum 31.07., möglich. Diese Regelung ist insbesondere aus finanziellen und personellen Gründen erforderlich und grundsätzlich einzuhalten.
Nach intensiver Beratung hat der Vorstand beschlossen, einmalig für das Schuljahr 2026/2027 eine Kulanzregelung anzubieten. Damit soll insbesondere die Betreuungszahl in unserer Außenstelle reduziert werden.
Sie erhalten daher in diesem Schuljahr einmalig die Möglichkeit, den Betreuungsplatz unterjährig zum 31.08.2026 zu kündigen. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am Mittwoch, den 19.08.2026 im Büro der Schülerburg vorliegen. Später eingehende Kündigungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Eine verlässliche Betreuung der Kinder mit kindgerechten Rahmenbedingungen, entsprechendem Personaleinsatz und einer sicheren finanziellen Grundlage ist nur möglich, wenn diese Regelungen eingehalten werden. Weitere Ausnahmen können wir daher nicht ermöglichen.
Sollten Sie aufgrund der Kündigung eine Betreuung Ihres Kindes über den schulischen Ganztag in Betracht ziehen, setzen Sie sich bitte mit der Schule in Verbindung. Nach Rücksprache mit der Schulleitung gilt hierfür ebenfalls der Termin 19.08.2026.
Der Vorstand